Unternehmens- & Vertriebsrecht

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Das Unternehmensrecht hat enorme praktische Bedeutung, weist aber gleichzeitig auch eine Unzahl von Fallstricken auf. Die Unterschiede zum „gewöhnlichen“ Privatrecht sind vielfach gravierend, wobei das Unternehmensrecht sogar im Geschäftsverkehr mit Privaten zur Anwendung gelangen kann. Umso wichtiger ist es, sich trittsicher in diesem Rechtsgebiet zu bewegen. Wir beraten Sie dabei, wie Sie Probleme frühzeitig erkennen und Hürden nehmen können. 

Als „Querschnittsmaterie“ hat hier speziell das Vertriebsrecht seine Tücken. Franchiseverträge, Handelsvertreterverträge, klassische Vertriebsverträge etc., sie alle weisen Besonderheiten auf, die man als juristischer Laie oft nicht kennt oder bedenkt. Durch passgenaue Vertragsgestaltung lassen sich hier Probleme mit dem Vertragspartner aus dem Weg räumen. Oft wird auch übersehen, dass solche vertikalen Vereinbarungen auch kartellrechtliche Bedenken auslösen können, was zur Nichtigkeit oder schlimmstenfalls sogar zu Geldbußen führen kann. Einen juristischen Dauerbrenner bildet natürlich der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters. Wir sorgen dafür, dass es hier zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt. 

Im Bereich Unternehmens- und Vertriebsrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen: 

  • Beratung sowie gerichtliche Vertretung in sämtlichen diesbezüglichen Angelegenheiten
  • Beratung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen von Vertriebsvereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • kartellrechtliches „Screening“
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