Öffentliches Recht

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Verwaltungsbehörden treffen oftmals Entscheidungen, deren Bedeutung diejenige von Gerichtsurteilen sogar noch überragt. Umso erstaunlicher ist es, dass das öffentliche Recht von Wirtschaftskanzleien in vielen Fällen eine geradezu stiefmütterliche Behandlung erfährt. Dabei lässt sich gerade in diesem Bereich mit Branchenkenntnis und zielstrebigem anwaltlichem Auftreten durchaus viel ausrichten. Häufig fehlt es an einschlägigen höchstgerichtlichen Entscheidungen, was eine sachlich fundierte Argumentation besonders erfolgsträchtig machen kann. Natürlich ist bei alldem auch die Kenntnis einer allfälligen Verwaltungspraxis hilfreich, und zwar nicht zuletzt in regulierten Sektoren wie dem Telekommunikationsrecht. Und dort, wo die Luft für einen Wirtschaftsanwalt dünn wird, stehen uns ausgewiesene Experten in der jeweiligen Materie zur Seite und sorgen mit ihrer Erfahrung und ihrem fachlichen Input für ein möglichst optimales Ergebnis. 

Im Bereich des öffentlichen Rechts bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen: 

  • Beratung sowie Vertretung hinsichtlich sämtlicher Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere auch in regulierten Sektoren
  • Vertretung vor den Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht
  • Vertretung vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VfGH und VwGH)
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